Treuhand & Steuern

Treuhand Checks

Im Fokus:

Steuer-Check

Sie möchten wissen, ob Sie das Optimum aus Ihrer steuerlichen Situation herausholen. Ob Privatperson oder Unternehmen, lassen Sie unsere Experten Ihrer Steuererklärung prüfen. Wir analysieren für Sie kantons- und branchenspezifische Aspekte, um Ihnen weitere Chancen aufzuzeigen. Die Prüfpunkte beinhalten:

  • Kontrolle der Vollständigkeit
  • Analyse weitere Abzugsmöglichkeiten
  • Planungshorizont für zukünftige Steuerperioden

Treuhand-Check

Sie haben sich in Ihrem Unternehmen bestimmte Ziele gesetzt oder möchten eine Zweitmeinung zu Ihrer bisherigen Treuhandbetreuung. Dann können wir Ihnen mit unserem Treuhand-Check weiterhelfen. Auf der Basis Ihrer Jahresrechnung oder Ihres Business Plans analysieren wir für Sie Gestaltungsmöglichkeiten , damit Sie schneller an Ihr Ziel gelangen. Wir prüfen auch die Qualität der Buchführung und zeigen Ihnen allfällige Optimierungen auf. Die Prüfpunkte beinhalten:

  • Analyse der Ertrags- und Kostenseite
  • Business Audit für geplante Projekte
  • Zweitmeinung zur Qualität der bisherigen Buchführung

Der Steuer- und Treuhand-Check lassen sich nach Wunsch auch kombinieren. Lassen Sie sich die Chancen in Ihrer steuerlichen Situation und Ihrer Treuhandbetreuung kompetent aufzeigen.

Häufig gestellte Fragen

Wieviel kostet es, meine Steuererklärung ausfüllen zu lassen?

Die Kosten für das Ausfüllen oder prüfen der Steuererklärung verrechnen wir individuell nach Aufwand.

Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung variieren je nach Kanton. Im Kanton Luzern beispielsweise muss die Steuererklärung für natürliche Personen bis am 31. März eingereicht werden. Die Frist kann jedoch unkompliziert online bis am 31. August verlängert werden. Ähnlich verhält es sich in anderen Kantonen. Wichtig ist, dass eine Fristverlängerung umgehend nach Erhalt der Steuererklärung verlangt wird.

Wir kontrollieren die von Ihnen vorbereitete Steuererklärung auf die Richtig- und Vollständigkeit (sind alle Einkommenspositionen und alle möglichen Steuerabzüge geltend gemacht worden?). Des Weiteren besprechen wir mit Ihnen Steueroptimierungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf das laufende Jahr bzw. zukünftige Steuerperioden.

Die genauen Anforderungen können je nach Kanton und individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen müssen mit der Steuererklärung folgende Belege eingereicht werden:

Einkommensbelege: Dies umfasst bspw. Lohnausweise, Aufstellungen über selbständiges Erwerbseinkommen oder Jahresrechnung, Rentenbescheinigungen, Steuerverzeichnisse (Aufstellung über Zins- und Dividendeneinkünfte).

Belege für Abzüge: Bescheinigung über bezahlte Vorsorgebeiträge (Säule 3a), Aufstellung über gemeinnützige Zuwendungen, Aufstellung über Parteibeiträge, gegebenenfalls Schuldzinsnachweise.

Belege für Vermögenswerte und Schulden: Dies kann die Bescheinigung von Bankkonten, Wertpapierdepots, Hypotheken, Darlehen oder Rückkaufswerten von Lebensversicherungen umfassen.

Weitere relevante Unterlagen: Je nach individueller Situation können auch andere Dokumente erforderlich sein, wie z. B. Belege für Alimentenzahlungen, Kinderbetreuungskosten, Studiennachweis der Kinder oder andere spezielle Abzüge.